Netzentgelte und Steuern
Das Netzentgelt setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:
- Netzentgelt für die Nutzung der Netzinfrastruktur, Leistungen zur Gewährleistung eines zuverlässigen und sicheren Netzbetriebes, Deckung der bei der Stromverteilung auftretenden Verluste,
- Entgelt für Messstellenbetrieb sowie Messung und Abrechnung,
- Konzessionsabgabe an die jeweilige Gemeinde/Stadt (soweit gegeben),
- Mehrkosten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Gesetz),
- Mehrkosten nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV),
- Mehrkosten gemäß Offshore-Haftungsumlage (§ 17f EnWG),
- Mehrkosten nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV)
- ggf. Pönale für Blindstrommehrinanspruchnahme
Nähere Informationen zu den Gebühren finden Sie unter folgendem Link:
Entgelte der Netznutzung Mitnetz Strom
Steuern:
- Stromsteuer 2,05 Cent pro kWh
- Mehrwertsteuer 19 %