Allgemeine Fragen - FAQ
Sie haben Fragen rund um das Thema Energie? Auf dieser Seite haben wir allerhand Fragen und Antworten für Sie zusammen gestellt. Hier mehr erfahren und Neues lernen!
Allgemeine Fragen
Wo kann ich meinen Zählerstand an die Stadtwerke Grimma melden?
Sie können Ihren Zählerstand am Besten direkt im Kundenportal eingeben. Sobald Sie sich ein Passwort* vergeben haben, ist diese Funktion für Sie freigeschaltet.
Anleitung Zählerstandsübermittlung:
Schritt 1 : Melden Sie sich bitte mit E-Mailadresse und Passwort an.
Schritt 2 : Nach der Anmeldung sehen Sie die Startseite des Kundenportals.
Schritt 3 : Sie sehen nun das Feld mit der Zählerstandseingabe. Klicken Sie einfach auf die erste große Kachel unterhalb der Menüzeile oben links. Sie können ihr Ablesedatum mittels des Kalenderfeldes eingeben oder direkt in das Feld reinschreiben. Den Zählerstand bitte ohne Komma eingeben. Haben Sie keine Angst vor Zahlendrehern, das Portal weist Sie automatisch auf „unlogische“, also zu hohe oder zu niedrige Werte hin.
Sollte es trotz Anleitung nicht klappen, rufen Sie gern bei uns an und wir „lotsen“ Sie telefonisch durch den Prozess. Alternativ können Sie Ihren Zählerstand auch telefonisch oder postalisch bei uns einreichen.
* Achtung: Funktionen bei denen es um Ihre sensiblen Daten geht, funktionieren nur nach Vergabe eines Passwortes. Dies dient dem Schutz Ihrer Daten. Sie werden durch ein Hinweisfenster darauf aufmerksam gemacht.
Was ist die Mitnetz Strom und die Mitnetz Gas?
In der Großen Kreisstadt Grimma und in weiten Teilen der Region sind die MITNETZ STROM bzw. die MITNETZ GAS die zuständigen Netzbetreiber. Netzbetreiber sind für den Betrieb und die Instandhaltung der Netze, durch welche Energie zu Ihnen geliefert wird, zuständig. Darüber hinaus obliegt auch der weitere Ausbau und die Planung von Leitungen dem Netzbetreiber. Es müssen genügend Kapazitäten vorgehalten werden, damit zu jeder Zeit die Versorgung aller Anschlüsse mit Energie gewährleistet wird. Weitere Informationen finden Sie jeweils auf den Unternehmensseiten:
Warum bekomme ich Karten von der Mitnetz zur Zählerstandsabfrage?
Die Mitnetz ist hier in der Region Netzbetreiber und dafür zuständig dass unsere Energie bei Ihnen zuhause ankommt. Die Mitnetz stellt Ihrem Versorger, also uns den Stadtwerken, die Netzentgelte in Rechnung. Dazu ist es notwendig eine Kundenselbstablesung von Ihnen einzuholen. Dies geschieht einmal im Jahr und richtet sich nach dem Turnus, wann Ihr Zähler eingebaut wurde.
Warum muss ich meinen Zählerstand an verschiedene Unternehmen melden?
Außer uns, dem Stromlieferanten, hat auch noch der zuständige Netzbetreiber ein Interesse an Ihren Zählerständen. In der Großen Kreisstadt Grimma und in weiten Teilen der Region sind die MITNETZ STROM bzw. die MITNETZ GAS der zuständige Netzbetreiber. Daher finden Sie auch einmal jährlich Post von diesen Unternehmen in Ihrem Briefkasten. Der MITNETZ STROM bzw. MITNETZ GAS können Sie die Zählerstände bequem von zuhause aus über das Internet melden. Sie haben kein Internet? Auch kein Problem, dann kommt, wie auch früher schon der Ableser zu Ihnen ins Haus.
Was ist eine moderne Messeinrichtung? Warum bekomme ich eine?
Eine moderne Messeinrichtung ist eine Bezeichnung für einen digitalen Stromzähler. Da dieses Thema umfangreicher ist, haben wir eine eigene Seite dafür eingerichtet. Wir haben für Sie im Folgenden einen Überblick über die häufigsten Fragen zusammengestellt. Kurz und bündig wird die Funktionsweise auch in diesem Video der Mitnetz Strom erklärt.
Was ist mit Grundversorgung gemeint?
Sie sind in eine neue Wohnung gezogen. Keine Sorge, Sie werden auf jeden Fall nicht im Dunkeln sitzen. Eine Versorgung mit Wasser, Strom und Wärme ist gesetzlich geregelt. Dies kann allerdings unter Umständen sehr teuer werden. Falls Sie sich bei keinem Versorger anmelden, sind Sie automatisch in der Grund- und Ersatzversorgung der enviaM. Wenn Sie unnötige Mehrkosten vermeiden wollen, suchen Sie sich am Besten schnellstmöglich einen Energieversorger. Gern unterbreiten wir Ihnen ein Angebot und übernehmen den Wechsel für Sie.
Wo bekomme ich einen Schachtschein bzw Leitungsauskunft?
Wenn Sie in Grimma und Umgebung ein Grundstück erwerben und dies bebauen möchten, ist es notwendig für die Tiefbauarbeiten nach Leitungsauskünften und auch Schachtscheinen anzufragen. Dies erfolgt beim jeweiligen Netzbetreiber, bei uns in der Region der Mitnetz.
Hier klicken für Schachtschein Strom
Hier klicken für Schachtschein Erdgas
Wenn Sie einen Baustromkasten für den Neubau gestellt bekommen, können wir Sie gern mit Baustrom beliefern. Wenn Sie sich bei keinem Versorger anmelden, werden Sie aus der Grund- und Ersatzversorgung beliefert- dies kann unter Umständen teuer werden.
Ich habe Fragen zum Kundenportal der Stadtwerke Grimma.
Für spezifische Fragen zu unseren Online-Serviceleistungen haben wir eine eigene Seite erstellt.
Über unser Kundenportal
Sollte Ihre Frage dort nicht zu finden sein, kontaktieren Sie uns gern.
Wie kann ich meinen Abschlag anpassen?
Ihr Energieverbrauch hat sich geändert, weil Sie zum Beispiel auf einmal im Home-Office arbeiten? Um eine Nachzahlung auf der Jahresrechnung zu vermeiden, können Sie Ihren Abschlag unkompliziert zu jedem Zeitpunkt anpassen. Auch unterjährig.
In unserem Kundenportal können Sie Ihren Abschlag jederzeit unter dem Menübereich "Service" ändern. Einfach das Feld "Abschlag ändern" auswählen.
Falls Sie vor der Änderung noch eine Beratung wünschen oder wir den Abschlag für Sie ändern sollen, kein Problem, sprechen Sie uns einfach an.
Ich habe eine zu hohe Nachzahlung, was kann ich tun?
Ihr Verbrauch war höher als gedacht? So etwas kann passieren. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und wir vereinbaren unkompliziert eine Ratenzahlung. Gern können Sie den reinen Rechnungsbetrag, ohne den ersten Abschlag, auch in mehreren monatlichen Zahlungen begleichen. Bitte beachten Sie das die Ratenzahlung nicht länger als 12 Monate andauern darf, da dann direkt die nächste Jahresrechnung fällig wird.
Sprechen Sie uns online an
oder rufen Sie innerhalb unserer Öffnungszeiten direkt unseren Kundenservice an.
Ein Umzug steht bevor - was muss ich tun?
Sobald Sie Ihr Übergabeprotokoll von der Wohnung erhalten haben, reichen Sie uns eine Kopie ein. Wir melden dann mit dem auf dem Übergabeprotokoll ersichtlichen Zählerstand und dem Tag der Übergabe, Ihre Lieferstelle ab. Es ist auch zwingend notwendig, dass Sie uns Ihre Verzugsanschrift mitteilen, um Ihnen die Schlussrechnung zu schicken. Diese Adressänderung können Sie unkompliziert im Kundenportal selber erledigen. Wenn dies nicht geschieht, starten wir eine Anfrage beim Melderegister- die Kosten dafür tragen Sie. Bitte beachten Sie, dass eine Abmeldung nur 4 Wochen rückwirkend möglich ist.
Gern unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für die neue Wohnung.
Ich bin neu in Grimma, wo finde ich weitere Informationen?
Sie sind neu nach Grimma gezogen? Herzlich Willkommen! Hier ist Ihr Wegweiser Grimma.
Die Stadt Grimma informiert auf ihrer eigenen Internetseite über zahlreiche nützliche Themen. Egal ob Sie Fragen zur Abfallentsorgung, wo Sie Ihre Mülltonnen anmelden können oder zu unserem Wasserwerk.
Von Strom über Erdgas in hin zur Wärmepumpe finden Sie alles rund um Energie natürlich bei uns
Was ist der Unterschied zwischen Grundpreis und Arbeitspreis?
Mit dem Grundpreis werden die notwendigen Gebühren für die Nutzung des Strom- bzw Erdgasnetzes, Zählerablesungen und die jährlichen Abrechnungen beglichen. Dieses Entgeld entspricht einer verbrauchsunabhängigen regelmäßigen Pauschale für Ihren Anschluss.
Der Arbeitspreis entspricht Ihrem Verbrauch. Es wird also pro gelieferte Kilowattstunde der jeweilige Arbeitspreis fällig. Durch einen achtsamen und sparsamen Energieeinsatz können Sie diese Kosten selbst beeinflussen.
Der Endpreis für die von Ihnen verbrauchte Menge an Strom und/oder Erdgas ergibt sich immer aus dem Arbeitspreis plus dem Grundpreis.
Der Tarifrechner zeigt kein Ergebnis an.
Unser Tarifrechner ist derzeit deaktiviert, da wir bis auf Weiteres keine Neukunden annehmen.
MieterPlus-Interessenten wenden sich bitte direkt an den Kundenservice. Halten Sie Ihren Miet-bzw.-Nutzungsvertrag als Nachweis bitte bereit.
Bitte beachten Sie, dass unser Tarifrechner die Tarifergebnisse mittels eines Pop-Ups darstellt. Dazu öffnet sich nach Eingabe Ihrer Daten und dem Anklicken des Feldes "Preis berechnen" automatisch ein neuer Tab. Werden Pop-Ups blockiert, können keine Ergebnisse im Tarifrechner angezeigt werden. Sie können dies in den Einstellungen Ihres Browsers überprüfen und gegebenenfalls ändern. Bei dem neuen Firefox ist die automatische Blockierung von "Pop Ups" sogar eine Standardeinstellung.
In der Regel ist es bei allen Browsern, vom Internet Explorer bis hin zu Chrome, sehr einfach die Blockade zu deaktivieren. Innerhalb weniger Klicks ist eine Ausnahme hinzugefügt. Mithilfe von Suchmaschinen finden Sie zahlreiche Anleitungen für jeden Browser und jedes Betriebssystem im Netz.
Was bedeutet FAQ?
Diese Abkürzung kommt aus dem Englischen und steht für "Frequently Asked Questions"; zu deutsch "häufig gestellte Fragen". In diesem Sinne dient dieser Seite einer Zusammenstellung von Informationen zu besonders häufig auftretenden Fragen und Problemen.
Fragen rund um das Thema Strom
Was kann ich bei Störungen im Stromnetz oder einem Stromausfall tun?
Bei einem Stromausfall ist in der Regel der Netzbetreiber zuständig. Wir, die Stadtwerke Grimma, können als Stromversorger keine Störungen oder Ausfälle beheben. Unser Netzbetreiber, die MITNETZ STROM bietet einen Online-Service, mit dem schnell und einfach ermittelt werden kann, ob bei Ihnen die Versorgung gerade unterbrochen ist. Dazu müssen lediglich die Postleitzahl und der betroffene Ortsteil angegeben werden.
Hier Klicken für Weiterleitung
Wenn Sie dies bereits getan haben und eine neue, noch unbekannte Störung mitteilen möchten, können Sie das unter www.stromausfall.de einfach und komfortabel vornehmen.
Falls Gefahr im Verzug ist oder Sie uns weitere wichtige Informationen mitteilen wollen, rufen Sie bitte die kostenlose Servicenummer an. Diese ist rund um die Uhr für Sie erreichbar.
Notfallnummer 0800 2 305070
Darüber hinaus finden Sie ebenfalls auf der Seite der Mitnetz Strom Weitere Informationen
Wer versorgt mich mit Baustrom?
Sie haben ein Grundstück in Grimma und Umgebung erworben und möchten dieses bebauen? Die Stadtwerke Grimma GmbH als regionaler Energieversorger unterstützen Sie. Wenn Sie einen Baustromkasten für den Neubau gestellt bekommen, können wir Sie gern mit Baustrom beliefern. Wenn Sie sich bei keinem Versorger anmelden, werden Sie aus der Grund- und Ersatzversorgung beliefert; dies kann unter Umständen teuer werden.
Was ist eine moderne Messeinrichtung und warum werden die Zähler ausgetauscht?
Während bei konventionellen (analogen) Messeinrichtungen nur der Zählerstand abgelesen werden kann, gibt die moderne Messeinrichtung auch Aufschluss über die abgenommene Leistung und speichert die Zählerstände 2 Jahre lang. Dies soll beim Endverbraucher für eine höhere Transparenz des Stromverbrauchs sorgen und ihm die Möglichkeit einer vereinfachten Überprüfung der Abrechnung geben. Mit dem Einbau der modernen Messeinrichtung gehen allerdings auch höhere Kosten beim Messstellenbetrieb einher. In Ihrer Stromabrechnung werden Sie zukünftig genau sehen, welche Messeinrichtung bei ihnen im Einsatz ist. Bei vielen unserer Kunden wurden bereits neue digitale Zähler - sogenannte moderne Messeinrichungen - eingebaut. Der Einbau der neuen Zähler wird vom zuständigen Netzbetreiber umgesetzt. Grundlage hierfür ist eine Entscheidung der Bundesregierung zur Verabschiedung des Messstellenbetriebsgesetztes. Dieses schreibt vor, das bis zum Jahr 2031 alle analogen Stromzähler gegen digitale Zähler ausgetauscht werden müssen.
Wie lese ich den Zählerstand bei einer modernen Messeinrichtung ab?
Die Anzeige springt in der Regel zwischen den Verbräuchen 1.8 und 2.8
1.8 ist Ihr Verbrauch der aus dem Netz bezogen wird - dieser ist in der Regel der Stand, den Sie an uns melden.
Die Anzeige 2.8 ist wichtig für die enviaM, falls sie eine PV-Anlage installiert haben und selbst Strom erzeugen- hieraus errechnet sich Ihre Einspeisevergütung.
Fragen rund um das Thema Erdgas
Was kann ich bei Gasgeruch oder Störungen im Gasnetz tun?
In diesem Fall hat die Mitznetz Gas als zuständiger Netzbetreiber eine Servicenummer eingerichtet:
0800 2 120120 (kostenfrei)
Sie können diese zu folgenden Zeiten erreichen:
Montag bis Freitag: 7:00 bis 20:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 16:00 Uhr
Darüber hinaus greift rund um die Uhr eine ebenfalls kostenlose Entstörungsnummer:
0800 2 200922 (kostenfrei)
Montag bis Sonntag: 0:00 bis 24:00 Uhr
Darüber hinaus finden Sie ebenfalls auf der Seite der Mitnetz Gas Weitere Informationen
Wieso wird mein Erdgas nach Kilowattstunden (kWh) abgerechnet obwohl mein Zähler in Kubikmeter (m3) misst?
Erdgas und Strom werden nach Kilowattstunden abgerechnet. Der Verbrauch von Erdgas wird vom Zähler allerdings zunächst in Kubikmeter gemessen und muss erst noch in Kilowattstunden umgerechnet werden.
Aber keine Sorge, das übernehmen wir für Sie.
Bei Erdgas handelt es sich um ein Naturprodukt. Sein Energiegehalt unterliegt natürlichen Schwankungen. Gastemperatur , Gasdruck, Zustand und Brennwert können je nach Höhenlage des Ortes und Zustand des Hausanschlusses variieren. Ihr Gaszähler kann diese Werte nicht erfassen, weshalb die Umrechnung erforderlich ist. Denn all diese Einflüsse werden bei Ihrer Gasabrechnung mitberücksichtigt. Sie zahlen nicht für das verbrauchte Gas-Volumen (m³), sondern lediglich für die Energie, die in diesem Gas steckt. Daher sehen Sie auf Ihrer Erdgasrechnung wie auch beim Strom Ihren Verbrauch in Kilowattstunden (kWh).
Wie kann ich meinen Erdgasverbrauch selber umrechnen?
Sie möchten schon vorher wissen, was auf Ihrer Jahresrechnung für ein Rechnungsbetrag ausgewiesen wird? Auf Ihrem Erdgaszähler wird Ihr Verbrauch in m³ ausgewiesen- um diesen in kWh umzurechnen, benötigen Sie zwei Komponenten für den Umrechnungsfaktor. Diese werden uns zu den jeweiligen Zählerstandsmeldungen von der Mitnetz-Gas zur Verfügung gestellt. Dieser ist der Abrechnungsbrennwert und die Zustandszahl.
Beispiel: Habe ich einen Verbrauch von 3.000 m³ und die Komponenten für den Umrechnungsfaktor betragen: Abrechnungsbrennwert 11,189 kWh/m³ & Zustandszahl 0,9512 – multipliziere ich beide Komponenten und erhalte ein Ergebnis von 10,6429. Diesen Wert multipliziere ich mit dem Verbrauch von 3.000 m³ und erhalte meinen Verbrauch in kWh= 31.920 kWh
Da allerdings die Komponenten erst zur Rechnungslegung bereitgestellt werden- kann man grob den Verbrauch in m³ x 11 rechnen um auf den kWh-Verbrauch zu kommen.
Was ist der Abrechnungsbrennwert und die Zustandszahl?
1) Der Brennwert gibt an, wie viel Energie ein Kubikmeter des Erdgases enthält. Er hilft also, die Qualität des gelieferten Gases zu beschreiben.
Angegeben wird er in der Maßeinheit kWh/m³ – Kilowattstunden pro Kubikmeter. Je nach Qualität des Gases liegt der Brennwert zwischen 8,0 und 12,5 kWh/m³. Wie hoch der Brennwert Ihres Erdgases ist, können Sie in Ihrer letzten Rechnung nachlesen oder bei Ihrem Netzbetreiber erfragen.
2) Die Zustandszahl (Z) fasst die physikalischen Bedingungen, wie beispielsweise den Druck und die Temperatur der Verbrauchsstelle zusammen. Damit die Erdgasmengen an verschiedenen Verbrauchsstellen mit unterschiedlichen Bedingungen vergleichbar sind, wird für die Berechnung die Zustandszahl herangezogen. Diese beeinflussen nämlich das Gasvolumen.
Ich habe Fragen zu meinem Erdgasanschluss.
Anfragen zu Erdgasanschlüssen richten Sie bitte an die Mitnetz GAS, da diese der Netzbetreiber sind.
Fragen zum Thema insolventer Energieversorger
Mein insolventer Energieversorger hat die Lieferung eingestellt. Und nun?
Wenn Ihr insolventer Energielieferant Sie nicht mehr beliefert, übernimmt die Mitnetz als Grundversorger Ihre Energiebelieferung. Der Grundversorger ist in diesem Fall per Gesetz dazu verpflichtet.
Sobald der Grundversorger erfährt, dass Sie von ihm mit Energie versorgt werden, muss dieser Sie über die Ersatzversorgung, die Preise und Bedingungen Ihres Vertrags informieren. Er wird Sie in den Ersatzversorgungstarif einstufen, der meistens teurer als andere Tarife ist.
Wenn Sie in der Ersatzversorgung sind, können Sie sich jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist einen neuen Lieferanten suchen. Sie müssen dies selber aktiv tun.
Was muss ich tun, wenn das insolvente Unternehmen die Energielieferung stoppt?
Sie sollten möglichst schnell:
- den Zählerstand ablesen
- den Zählerstand dem Netzbetreiber, dem örtlichen Grund-/Ersatzversorger und dem bisherigen Lieferanten mitteilen
- Ihre erteilte Einzugsermächtigung beim insolventen Lieferanten widerrufen
- die Daueraufträge bei Ihrer Bank löschen und anstehende Zahlungen nur als Überweisung veranlassen
Sie können von Ihrem Energieliefervertrag zurücktreten.
Mein Lieferant ist insolvent, beliefert mich aber weiter
Wegen der Insolvenz allein haben Sie noch kein Sonderkündigungsrecht. Den Vertrag können Sie nur unter Einhaltung der vertraglichen Fristen beenden. Die Kündigungsfrist steht meistens in den AGB. Schauen Sie in Ihrer letzten Abrechnung nach. Dort finden Sie einen Hinweis über die Möglichkeit zu kündigen.
- Bezahlen Sie weiter Ihre monatlichen Abschläge.
Wenn Ihr Lieferant weiterhin seine vertraglichen Pflichten (in diesem Fall die Strom- oder Gasbelieferung) erfüllt, dürfen Sie Ihre Zahlungen nicht einfach einstellen.
Möglich ist, dass sich die Bankverbindung des Lieferanten wegen des Insolvenzverfahrens ändert. Informieren Sie sich daher vor der nächsten Abschlagszahlung beim Insolvenzverwalter, auf welches Konto künftige Zahlungen erfolgen sollen. Widerrufen Sie vorhandene Einzugsermächtigungen Ihres insolventen Lieferanten und/oder richten Sie einen neuen Dauerauftrag ein.
- Haben Sie vor der Insolvenz eine jährliche Abrechnung erhalten, dann müssen Sie die Rechnung grundsätzlich an das insolvente Unternehmen zahlen.
Bevor Sie die Forderungen begleichen, sollten Sie aber immer die Abrechnung auf Richtigkeit überprüfen.
- Abrechnungen und Zahlungsaufforderungen während des laufenden Insolvenzverfahrens sollen Sie darüber informieren, ob ein Guthaben oder eine Nachforderung besteht.
Ist die Nachforderung korrekt, müssen Sie den Betrag auf das vom Insolvenzverwalter angegebene Konto einzahlen.
Haben Sie ein Guthaben, dann können Sie dieses nur als Forderung zur Insolvenztabelle anmelden. Eine sofortige Erstattung des Guthabens ist in einem laufenden Insolvenzverfahren nicht vorgesehen.
Von wem und wann bekomme ich eine Schlussabrechnung?
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist für die Abrechnung der gelieferten Energie zuständig.
Innerhalb von sechs Wochen nach dem Belieferungsende sollte die Schlussrechnung bei Ihnen ankommen (§ 40c Abs. 2 EnWG).
Sie sollten damit rechnen, dass diese Frist nicht eingehalten wird. Abhängig ist das von der Situation des Unternehmens zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags und der Zahl der betroffenen Kund*innen.
- Prüfen Sie die Schlussrechnung sorgfältig. Sind die angegebenen Abschläge, Zählerstände und Tarife richtig?
- Sie haben Ihren insolventen Lieferanten bereits aufgefordert, Ihre Abrechnung zu korrigieren? Dann wiederholen Sie Ihren Widerspruch gegenüber dem vorläufigen Insolvenzverwalter.
- Sie müssen eine Nachzahlung an den Lieferanten leisten? Dann zahlen Sie diese auf das Sonderkonto des vorläufigen Insolvenzverwalters ein.
- Sie haben Ihre Guthaben- oder Bonuszahlungen noch nicht erhalten? Diese bekommen Sie während des vorläufigen Insolvenzverfahrens nicht erstattet.
Wann kann ich meine Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden?
Erst wenn das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wurde, können Sie Ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Erfahrungen zeigen allerdings, dass Kund*innen oft nur einen kleinen Teil ihrer Forderungen zurückerhalten und sich das Verfahren mehrere Jahre hinziehen kann.
- Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet wird, erhalten Sie vom Insolvenzverwalter ein Formular, mit dem Sie Ihre Forderungen anmelden können.
- Wenn Ihnen der Vordruck nicht zugeschickt wird, sollten Sie sich umgehend an den Insolvenzverwalter wenden.
- Sie sollten sich regelmäßig über den aktuellen Stand des Insolvenzverfahrens z.B. unter www.insolvenzbekanntmachungen.de
informieren.
Ob ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet wird, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, u.a. ob die Kosten eines Verfahrens mit dem vorhandenen Vermögen abgedeckt sind und wie die wirtschaftliche und rechtliche Situation des Unternehmens bewertet wird. Dies kann Wochen oder mehrere Monate dauern und mit dem Ergebnis enden, dass das Unternehmen entweder saniert oder abgewickelt wird. Außerdem kann die Eröffnung des Verfahrens grundsätzlich „mangels Masse“ abgewiesen werden, wenn das vorhandene Vermögen des Unternehmens nicht ausreicht.
Sonderfall: Mein insolventer Energielieferant wurde von einem anderen Unternehmen übernommen
- Das neue Unternehmen muss Ihren Altvertrag zunächst zu den gleichen Konditionen und Preisen übernehmen.
- Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (die Laufzeit steht in Ihren Vertragsunterlagen) können Sie sich einen neuen Lieferanten suchen.
- Ändert das andere Unternehmen die Vertrags- oder Preisbedingungen, dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Kann das den Stadtwerken Grimma GmbH auch passieren?
Nein. Wir spekulieren nicht, sondern agieren mit größtmöglicher Sorgfalt am Energiemarkt. Wir sind uns der Verantwortung unseren Bestandskunden gegenüber bewusst. Aus diesem Grund sehen wir uns aktuell auch gezwungen derzeit und bis auf Weiteres keine Neuverträge für die Belieferung mit Strom und/oder Erdgas auszustellen. In der aktuellen Presse haben Sie sicherlich Informationen zur Lage auf dem Energiemarkt und den explodierenden Preisen entnehmen können. Um für unsere bestehenden Kunden ein sicherer Versorger zu sein und die bereits abgeschlossenen Lieferverträge zu erfüllen, können wir leider keine weiteren Lieferverträge mehr erstellen.