Die Entlastungspakete bleiben kompliziert - wir verschaffen Ihnen einen Überblick
Aktuelle Entlastungen - 2022
Folgende Entlastungen sind derzeit bereits beschlossen und haben eine gesetzliche Grundlage. Wir geben diese Maßnahmen an unsere Kunden weiter. Dies wird auch in der Jahresabrechnung ausgewiesen.
Aktuelle Entlastungsmaßnahmen Strom:
- Absenkung der EEG Umlage auf 0,00€/ct seit dem 01.07.2022
- Strompreisbremse ab März 2023
Aktuelle Entlastungsmaßnahmen Erdgas:
- Umsatzsteuersenkung wird ab Oktober 2022 bis Ende März 2024 von 19 auf 7 % abgesenkt - wir verrechnen dies mit der Jahresabrechnung
- Wegfall der Gasbeschaffungsumlage - wir verrechnen zu viel gezahlte Beträge im Rahmen ihrer Jahresabrechnung
- Soforthilfe Gas und Fernwärme Dezember 2022 - die Bundesregierung übernimmt den Dezemberabschlag für Privathaushalte
- Gaspreisbremse ab März 2023
Außerdem durften sich Arbeitnehmer im September 2022 bereits über das sogenannte Energiegeld in Höhe von 300,00€ freuen. Im Dezember soll dies auch Studenten und Rentnern ausgezahlt werden.
Ausblick - 2023
Aber: Ein hundertprozentiger Ausgleich der Belastungen wird angesichts der historischen Dimensionen, in denen wir uns mit Blick auf die Energiekosten bewegen, leider nicht möglich sein. Allein die Beschaffungskosten, die die Energieversorger für Gas zahlen müssen, haben sich gegenüber Anfang 2021 verzwölffacht. Wir werden uns also daran gewöhnen müssen, dass Strom und Wärme in den kommenden Jahren teuer bleiben wird.
Umso wichtiger ist es, sparsam mit Energie umzugehen. In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen – zum Beispiel die Heizung herunterdrehen, wenn niemand zu Hause ist, Stoßlüften und beim Duschen auf Dauer und Temperatur achten. Zudem sollte jeder überlegen, ob es nicht auch ein oder zwei Grad weniger im Zimmer tun. Jedes Grad weniger heizen verbraucht sechs Prozent weniger Energie und Geld – denn jede eingesparte Kilowattstunde schont auch den eigenen Geldbeutel.