Der Bundesrat hat entschieden! Der Gas-Abschlag für den Monat Dezember geht auf Kosten der Bundesregierung und nicht der Bürger.
Sie zahlen Ihren Abschlag monatlich per Überweisung?
Dann darf die Überweisung für den Monat Dezember ausgesetzt werden. Sollten Sie dennoch bereits überwiesen haben, so wird der "zuviel gezahlte" Abschlag im Rahmen der Jahresrechnung verrechnet. Bitte beachten Sie dass es keinen Anspruch auf eine sofortige Rücküberweisung gibt.
Sie zahlen Ihren Abschlag per SEPA-Mandat?
Perfekt, dann brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Die Abschlagszahlung, welche wir automatisch Ende Dezember von Ihrem Konto abbuchen würden, entfällt. Wir werden den Abschlagsbetrag nicht abbuchen. Dies wird auch auf Ihrer Jahresendabrechnung dargestellt.
Hintergrund:
Am 14. November 2022 entschied der Bundesrat abschließend über die geplanten Soforthilfen für Gas und Wärmeversorgung, welche bereits im Dezember wirken sollen. Dazu gehört die Übernahme eines Betrages von 1/12 des voraussichtlichen Jahresverbrauches.