Sie erhalten die Entlastungen automatisch über Ihren monatlichen Abschlag bzw. über Ihre Abrechnung. Wohnen Sie zur Miete, erhalten Sie die Entlastungen über Ihre Betriebskostenvorauszahlung bzw. -abrechnung Ihres Vermieters oder Ihrer Vermieterin.
Die Höhe der Entlastung errechnet sich für jeden Haushalt und jedes Unternehmen individuell und basiert auf einem komplexen Rechenverfahren.
Die Preisbremsen treten ab März 2023 in Kraft, wirken aber rückwirkend auch für Januar und Februar. Grund dafür ist, dass die Umsetzung der Preisbremsen für die Energieversorger zahlreiche operative Herausforderungen mit sich bringt, insbesondere die Anpassung der erforderlichen IT-Prozesse.
Durch die staatlichen Entlastungen reduziert sich Ihr Abschlag ab März 2023. Da die Entlastungen für Januar und Februar bei Ihrem Abschlag im März berücksichtigt werden, wird dieser besonders gering ausfallen.
Beispiel:
Für Familie Schulze wird ein staatlicher Entlastungsbetrag für ihren Gasverbrauch in Höhe von 1.200 Euro berechnet. Bei 12 Abschlägen reduziert sich ihr monatlicher Abschlag somit um 100 Euro. Im Januar und Februar 2023 bezahlt Familie Schulze ihren Abschlag noch gemäß Vertragspreis. Im März erhält sie dann die Entlastung für die Monate Januar, Februar und März. Dadurch ist ihr Abschlag im März besonders niedrig.
Funktionsweise der Gas- und - Strompreisbremse
Erdgas:
Privatkunden, Vereine und Gewerbe, deren Jahresverbrauch unter 1,5 Millionen kWh liegt, erhalten 80% ihres im September prognostizierten Jahresverbrauch zu einem gedeckelten Preis von 12 ct/kWh.
Strom
Für Stromkunden und -kundinnen, deren Jahresverbrauch unter 30.000kWh liegt, wird der Preis für 80% des Vorjahresverbrauch auf 40 ct/kWh gedeckelt. Der Vorjahresverbrauch entspricht entweder dem durch den Netzbetreibervorhergesagten Verbrauch oder dem Verbrauch im Jahr 2021. Sollten noch keine Verbrauchsdaten vorliegen, weil Sie beispielsweise ein neues Eigenheim gebaut haben, wird eine Schätzregel angewendet.
Beispiel:
Der Gasarbeitspreis von Familie Schulze ist durch die Energiekrise von 7 ct/kWh auf 22 ct/kWh erhöht und sich so innerhalb eines Jahres verdreifacht. Ihre Gasrechnung würde sich dadurch äußerst stark erhöhen. Die Bundesregierung möchte Familie Schulze entlasten und deckelt daher den Gaspreis für 80% ihres Vorjahresverbrauches auf 12 ct/kWh.
Familie Schulze erhält also die Differenz zwischen dem Vertragspreis von 22 ct/kWh und dem gedeckelten Preis von 12 ct/kWh als Entlastung vom Staat zurück. Bei einem prognostizierten Jahresverbrauch von 15.000 kWh erhält sie für 80% - also 12.000 kWh - eine Entlasung von 10 ct/kWh.
Zusammengerechnet beträgt die Höhe der staatlichen Unterstützung somit 1.200,-€.
Familie Schulze versucht trotzdem möglichst sparsam zu heizen, denn auch der gedeckelte Preis ist fast doppelt so hoch wie der frühere Gaspreis und für jede Kilowattstunde, welche über das 80%-Kontingent hinausgeht, muss der Vertragspreis von 22 ct/kWh bezahlt werden.